SWK Fernwärme Garant

FAQ

SWK Fernwärme Garant

Häufig gestellte Fragen zur Fernwärme-Tarifumstellung

Wir stellen zum 1. Januar 2027 die Fernwärmeversorgung für alle Kundinnen und Kunden einheitlich um. Zum 1. Januar 2027 wird aus den Fernwärme-Tarifen, „Lautrer Behaglichkeit“ und „Lautrer Wärme“ der neue Tarif SWK Fernwärme Garant.

 

Im Folgenden finden Sie die Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um die Tarifumstellung.

Warum wird mein bestehender Vertrag gekündigt?

Die Kündigung erfolgt im Zusammenhang mit einer systemweiten einheitlichen Tarifumstellung der Fernwärmeversorgung. Gleichzeitig erhalten Sie als Fernwärme-Kunde Ihre neuen Vertragsunterlagen. Das bisherige Preissystem bildet die heutigen wirtschaftlichen, technischen und planerischen Rahmenbedingungen der Fernwärme nicht mehr ausreichend ab. Ziel ist es, eine einheitliche, zukunftsfähige Vertrags- und Preisstruktur für alle Kunden zu schaffen.
 

Bedeutet die Kündigung, dass meine Wärmeversorgung endet?

Nein. Die Wärmeversorgung wird nicht unterbrochen. Die Kündigung dient ausschließlich dazu, die bestehende Vertragsgrundlage abzulösen und durch einen neuen, angepassten Vertrag zu ersetzen, der ab dem 01.01.2027 gilt.
 

Warum erfolgt die Umstellung gerade jetzt?

Die Fernwärme wird im Zuge der kommunalen Wärmeplanung künftig weiter ausgebaut. Um diesen Ausbau fair, effizient und technisch stabil umzusetzen, ist eine klare Zuordnung von Anschlussleistungen notwendig. Die Umstellung schafft dafür die erforderliche Grundlage.

Die Rahmenbedingungen für die Wärmeversorgung haben sich in den letzten Jahren verändert. Mit dem neuen Tarif SWK Fernwärme Garant passen wir die gesamte Struktur unserer Fernwärmeverträge an die neuen Bedingungen an. Der neue Tarif bietet die verlässliche Grundlage für den Ausbau der Fernwärme, um die gesetzlich vorgegebenen energie- und klimapolitischen Ziele zu erreichen.
 

Wird meine Wärmeversorgung mit der Tarifumstellung unterbrochen?

Nein. Während der Tarifumstellung mit Vertragskündigung und Neuvertrag versorgen wir Sie lückenlos mit Fernwärme. Es wird keine Unterbrechung der Fernwärmeversorgung geben.

Was ändert sich durch das neue AP-GP-System?

Im neuen System setzt sich der Preis aus zwei Bestandteilen zusammen:

  • einem Arbeitspreis für die tatsächlich bezogene Wärmemenge
  • einem Grundpreis, der sich an der vereinbarten Anschlussleistung orientiert

Diese Struktur sorgt für mehr Transparenz und eine gerechtere Verteilung der Kosten im Fernwärmenetz.
 

Warum ist die Anschlussleistung künftig so wichtig?

Die Anschlussleistung beschreibt, welche maximale Wärmemenge für ein Gebäude vorgehalten wird. Diese Leistung muss im Fernwärmenetz dauerhaft verfügbar sein. Eine realistische Dimensionierung ist wichtig, damit Netzkapazitäten effizient genutzt und weitere Anschlüsse ermöglicht werden können.

Wie wurde meine vorgeschlagene Anschlussleistung ermittelt?

Die vorgeschlagene Anschlussleistung wurde auf Basis Ihres tatsächlichen Jahresverbrauchs im Jahr 2024 ermittelt. Dieser Verbrauch wurde mithilfe einer branchenüblichen Vollbenutzungsstundenzahl von ca. 1.100 Stunden rechnerisch in eine Leistung umgerechnet. Die gewählte Vollbenutzungsstundenzahl stellt eine konservative Ausgangsbasis dar und berücksichtigt witterungsbedingte Besonderheiten des Jahres 2024.
 

Gilt die Leistungsableitung aus dem Verbrauch 2024 für alle Kunden?

Nein. Die Ableitung der Anschlussleistung aus dem Jahresverbrauch 2024 erfolgt nur für Kunden, bei denen bislang keine vertraglich vereinbarte Anschlussleistung besteht, insbesondere bei Verträgen im reinen Arbeitspreissystem („Lautrer Wärme“) oder bei fehlender Vertragsdokumentation.

Kunden, die bereits einen Vertrag im bestehenden Arbeitspreis-/Grundpreis-System („Lautrer Behaglichkeit“) abgeschlossen haben, behalten die dort vereinbarte Anschlussleistung. Diese wird unverändert in den neuen Vertrag übernommen.
 

Warum wird ausgerechnet das Jahr 2024 als Grundlage verwendet?

Das Jahr 2024 ist das zuletzt vollständig vorliegende Abrechnungsjahr. Es bietet eine aktuelle und nachvollziehbare Datengrundlage. Gleichzeitig ist bekannt, dass einzelne Jahre durch besondere Umstände beeinflusst sein können – deshalb ist Ihre Mitwirkung bei der Prüfung des Wertes ausdrücklich vorgesehen.
 

Was ist, wenn mein Verbrauch 2024 nicht repräsentativ war (z. B. Leerstand)?

In diesem Fall sollten Sie den vorgeschlagenen Leistungswert unbedingt prüfen und gegebenenfalls anpassen. Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine Rücksprache mit Ihrem Heizungsfachbetrieb oder einem Energieberater. Sprechen Sie uns gerne an!

Sie erreichen unser Team im Energieberatungszentrum in der Brandenburger Straße unter der Rufnummer 0631 8001-1601 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an dienstleistungen@swk-kl.de.
 

Was ist, wenn meine gewählte Leistung nicht ausreicht?

Die vertraglich vereinbarte Anschlussleistung wird technisch an der Übergabestation eingestellt. Sollte sich im Betrieb zeigen, dass die gewählte Leistung nicht ausreicht, können Sie eine Anpassung durch uns vornehmen lassen. Diese Anpassung ist normalerweise kostenpflichtig. Im Rahmen der aktuellen Umstellung bieten wir Ihnen in einem zeitlichen Rahmen von zwei Jahren einmalig eine kostenfreie Korrektur der Anschlussleistung an.

Muss ich auf das Schreiben reagieren?

Ja. Ihre Mitwirkung ist wichtig, damit alles reibungslos läuft. Das erreichen Sie, indem Sie den neuen Vertrag unterschrieben zurücksenden oder und einen abweichenden Leistungswert mitteilen.
 

Was passiert, wenn ich nichts zurücksende?

Wenn Sie weiterhin Fernwärme beziehen, ohne den Vertrag zurückzusenden oder einen abweichenden Leistungswert mitzuteilen, gilt der vorgeschlagene Leistungswert als vereinbart. Er wird ab Vertragsbeginn sowohl abgerechnet als auch technisch eingestellt.
 

Kann ich einfach einen sehr niedrigen Leistungswert angeben, um Kosten zu sparen?

Davon raten wir ausdrücklich ab. Eine zu niedrig gewählte Anschlussleistung kann insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen dazu führen, dass nicht ausreichend Wärme bereitgestellt werden kann.

Wird die neue Anschlussleistung nur abgerechnet oder auch technisch umgesetzt?

Die vereinbarte Anschlussleistung wird in der Abrechnung berücksichtigt und auch technisch an der Übergabestation eingestellt (z. B. durch eine Volumenstrombegrenzung).
 

Wann erfolgt die technische Umstellung der Anschlussleistung?

Die technische Umstellung erfolgt zeitnah im Zuge der Vertragsumstellung und nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt.
 

Was passiert, wenn die eingestellte Leistung nicht ausreicht?

Die Prüfung des Leistungswertes vor Vertragsbeginn sollte immer besonders sorgfältig erfolgen. 

Sollte sich im Betrieb zeigen, dass die gewählte Leistung nicht ausreicht, können Sie eine Anpassung durch uns vornehmen lassen. Diese Anpassung ist normalerweise kostenpflichtig. Im Rahmen der aktuellen Umstellung bieten wir Ihnen in einem zeitlichen Rahmen von zwei Jahren einmalig eine kostenfreie Korrektur der Anschlussleistung an.

Ist eine spätere Leistungsanpassung möglich?

Ja. Grundsätzlich ist eine Anpassung der Anschlussleistung auch nach Vertragsbeginn möglich.
 

Fallen dafür Kosten an?

Im laufenden Betrieb ist eine Leistungsanpassung in der Regel kostenpflichtig (derzeit 142,80 € brutto). Im Rahmen der aktuellen Systemumstellung wird jedoch eine einmalige kostenfreie Anpassung in einem zeitlichen Rahmen von zwei Jahren angeboten.

Wer ist Vertragspartner der SWK?

Anschlussantrag und Wärmeliefervertrag werden mit dem Hauseigentümer geschlossen. Der Eigentümer ist als Anschlussnehmer der Entscheider über die Wärmeversorgung der Immobilie. Deshalb ist der Eigentümer immer unser Vertragspartner.
 

Was gilt bei vermieteten Objekten?

Die Weitergabe der Wärmekosten an Mieter erfolgt durch den Eigentümer.
 

Kann die SWK die Abrechnung übernehmen?

Ja, das ist möglich.

Die Abrechnungsdienstleistung ist kein automatischer Bestandteil des Anschlussantrages oder Wärmeliefervertrags. Eine separate Beauftragung (Servicevertrag) ist notwendig. Sie haben Interesse an dieser Dienstleistung? Unser Team hilft Ihnen gerne weiter.

Sie erreichen unser Team im Energieberatungszentrum in der Brandenburger Straße unter der Rufnummer 0631 8001-1601 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an dienstleistungen@swk-kl.de.
 

Ist diese Abrechnung verpflichtend?

Nein, sie ist freiwillig.

Warum erhalte ich zwei Vertragsexemplare?

Sie erhalten zwei- bereits von und gegengezeichnete Vertragssätze, damit Sie einen davon unterschrieben an uns zurücksenden können. Je ein weiteres Vertragsexemplar dient Ihrer eigenen Dokumentation.

Die neuen Vertragsunterlagen bestehen aus einem Anschlussantrag (+ Duplikat für Sie), einem Wärmeliefervertrag (+ Duplikat für Sie) und dem dazugehörigen Preisblatt inklusive aller rechtlichen Bestimmungen.
 

Was passiert, wenn ich keinen Vertrag zurücksende?

Auch in diesem Fall ist der Vertragsinhalt dokumentiert. Bei fortgesetztem Wärmebezug gilt der Vertrag einschließlich der Anschlussleistung als wirksam vereinbart.

Was soll ich tun, wenn ich nicht (mehr) Eigentümer oder Wärmenutzer bin?

Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns in Verbindung und teilen Sie uns die aktuellen Eigentümer- oder Nutzerdaten mit, damit wir unsere Unterlagen korrigieren können.

Sie erreichen unser Team im Energieberatungszentrum in der Brandenburger Straße unter der Rufnummer 0631 8001-1601 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an dienstleistungen@swk-kl.de.
 

Warum habe ich das Schreiben erhalten, obwohl ich das Gebäude verkauft habe?

Eigentümerwechsel werden der SWK nicht immer automatisch mitgeteilt. Die Anschreiben basieren auf den aktuell verfügbaren Daten. Rückmeldungen helfen, die Datenlage zu verbessern.

Sie erreichen unser Team im Energieberatungszentrum in der Brandenburger Straße unter der Rufnummer 0631 8001-1601 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an dienstleistungen@swk-kl.de.

Wann steht der genaue Preis für meinen neuen Fernwärmetarif fest ?

Die konkreten Preise Ihres neuen Fernwärmevertrags für 2027 werden, wie jedes Jahr, zum Jahreswechsel ermittelt. Dann, wenn alle Indizes, Vergleichswerte und weiteren Preisbestandteile für die Preisgleitklauseln feststehen, werden wir die Fernwärmepreise für 2027 wie gewohnt veröffentlichen.

Um Ihnen eine erste Orientierung über die Veränderungen in der Preisgestaltung geben zu können, haben wir Ihren Fernwärmepreis auf Basis von Indizes, Vergleichswerten und Preisbestandteilen mit Stand 1. Januar 2026 ermittelt. Das zugehörige Preisblatt liegt Ihrem Anschreiben bei. Die dort ausgewiesenen Preise dienen für Sie als Anhaltspunkt.

 

Wie werden meine Preise kalkuliert?

Ihr Preis setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Beide werden, wie bisher, auf Basis von gesetzlichen Preisgleitklauseln ermittelt. Die Formeln finden Sie in Ihrem Anschreiben. Alle Details entnehmen Sie bitte dem Preisblatt, das Sie ebenfalls mit dem Anschreiben erhalten haben.

Die Preisgleitklauseln basieren auf Indizes und offiziellen Vergleichswerten von unabhängigen Stellen, wie z. B. dem Statistischen Bundesamt. Sie sorgen dafür, dass sich der Wärmepreis automatisch und nachvollziehbar anpasst. Das ist für Kundinnen und Kunden eine transparente Basis. Sie stehen für marktgerechte Preise, spiegeln die tatsächliche Kostenentwicklung wider und vermeiden große Preissprünge.

 

In unserem Helpdesk finden Sie ein Info-Video zu den Preisgleitformeln in Fernwärmeverträgen.

Team SWK Energiedienstleistungen

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