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Ihr Energiepartner der Pfalz
Komfortabel, zuverlässig, sicher – alle Haushalte in unserem Versorgungsgebiet, die keinen unserer speziellen Stromtarife abgeschlossen haben, versorgen wir in der Grundversorgung.
Und immer dann, wenn ein Energielieferant insolvent gehen sollte, springen wir ein: Im Rahmen der Ersatzversorgung bekommen Sie Ihre Energie von uns.

Grundversorgung
Ihre Vorteile mit unserem Tarif
Kurze Laufzeit
Kundenbetreuung persönlich und online
SWKcard bei Einzugsermächtigung
Sichere Versorgung
Schneller Wechsel
Allgemeine Preise der Grundversorgung
ab 1. April 2026
| bis 10.000 kWh Jahresverbrauch | |
|---|---|
| Grundpreis/Monat | 11,51 € |
| Verbrauchspreis | 31,46 ct/kWh |
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und enthalten die Energielieferungen, das Netzentgelt, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer sowie die gesetzlichen Umlagen. Preise können Rundungsdifferenzen enthalten.
| über 10.000 kWh Jahresverbrauch | |
|---|---|
| Grundpreis/Monat | 0,00 € |
| Verbrauchspreis | 32,39 ct/kWh |
Die angegebenen Preise sind Nettopreise und enthalten die Energielieferungen, das Netzentgelt, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer sowie die gesetzlichen Umlagen. Preise können Rundungsdifferenzen enthalten.
Hilfe, Dokumente und weiterführende Links
Downloads
FAQ - Antworten zu den häufigsten Fragen
Die Grundversorgung ist die Belieferung mit Energie (Strom oder Gas) für alle Haushaltskunden, die keinen speziellen Vertrag mit einem Anbieter abgeschlossen haben – etwa nach einem Umzug.
Die Ersatzversorgung greift hingegen automatisch, wenn dein bisheriger Lieferant plötzlich nicht mehr liefern kann (z. B. bei einer Insolvenz) oder die Netznutzung gekündigt wurde. Sie ist als „Auffangnetz“ gedacht, damit Sie nie im Dunkeln sitzen.
Ihr Grundversorger ist immer das Energieunternehmen, das in Ihrem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. In der Regel sind das die örtlichen Stadtwerke. Wer das genau ist, können Sie ganz einfach beim zuständigen Netzbetreiber erfragen oder online über Ihre Postleitzahl herausfinden.
Die Ersatzversorgung ist gesetzlich auf maximal drei Monate befristet. In dieser Zeit haben Sie die Möglichkeit, sich in Ruhe einen neuen Strom- oder Gastarif zu suchen. Wenn Sie nach Ablauf der drei Monate nichts unternehmen, rutschen Sie automatisch in die (meist etwas günstigere) Grundversorgung Ihres lokalen Anbieters.
Ja, das ist einer der größten Vorteile. Die Grundversorgung hat eine gesetzliche Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Sie sind also extrem flexibel und können jederzeit zu einem Anbieter mit besseren Konditionen wechseln.
Tipp: Die Ersatzversorgung hat sogar gar keine Kündigungsfrist – Sie können sie jederzeit fristlos durch den Abschluss eines neuen Vertrags beenden.
Kontakt
Team SWK Kundenservice
Mo & Di: 8 – 17 Uhr
Mi: 8 – 13 Uhr
Do & Fr: 8 – 17 Uhr

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Egal, ob Single oder Familie, egal, ob Sie wenig oder auch viel Strom verbrauchen: Wir passen den SWK Solo/Familia garant flexibel an Ihre Bedürfnisse an.
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