Alles rund um unser Stromnetz
Wir informieren Sie über alles, was Sie über das Stromnetz von SWK wissen müssen.
Netzbetreiber (VNB): SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
Netzbetreibernummer: 990032100005
Netzserviceleistungen
Auf dieser Seite finden Sie alle Serviceleistungen, die wir Ihnen rund um das Stromnetz bieten.
- Planung
- Bau
- Wartung
- Planung
- Verlegung
- Montage
- Wartung
- Planung
- Bau
- Wartung
- Planung
- Verlegung
- Montage
- Wartung
- Fehlerortung
- Abnahmemessung
- Planung
- Verlegung
- Montage
- Abnahmemessung
- Planung
- Neubau
- Ausbau
- Unterhaltung
- Prüfung auf Montage- oder Isolationsfehler
- Kabelfehlerortung in Nieder- und Mittelspannungsnetzen
- Tiefen- und Lageermittlung von Kabeln
- Längenbestimmung von Kabeln
- Kabelauslese und Kabelidentifizierung
- Parametrierung
- Inbetriebnahme
- Prüfung
- Wartung von Schutzrelais
- Planung und Ausführung von Schutzkonzepten (inkl. Kurzschluss- sowie Lastflussberechnungen)
- Power-Quality-Messungen
- Lastflussmessungen
- Netzverträglichkeitsberechnungen
Netzanschluss
Sie möchten für Ihr Haus, Ihre Firma oder Ihr Grundstück einen neuen Netzanschluss einrichten lassen oder den vorhandenen Netzanschluss ändern?
Verbrauchsanlagen & dezentralen Erzeugungsanlage
Alle Informationen zu Anzeige- oder genehmigungspflichtigen Verbrauchsanlagen und dezentralen Erzeugungsanlagen finden Sie auf einer separaten Seite.
Baukostenzuschuss BKZ
Gemäß § 11NAV wird dem Anschlussnehmer zur teilweisen Deckung der bei wirtschaftlich effizienter Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung und Verstärkung der örtlichen Verteilanlagen ein Baukostenzuschusses berechnet.
Technische Vorschriften und Anschlussbedingungen zum Netzanschluss
Alle Informationen zu den technischen zum Thema Netzanschluss finden Sie auf einer separaten Seite.
Allgemeine und vertragliche Bedingungen für den Netzanschluss
Alle Informationen zu den allgemeinen und vertraglichen Bedingungen für den Netzanschluss finden Sie auf einer separaten Seite.
Netzzugang Strom Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gemäß § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.
Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Stromnetzzugangsverordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.
Anlage a - Das Preisblatt der SWK finden Sie hier
Anlage a - Das Preisblatt der Gemeindewerke Weidenthal finden Sie hier
Anlage b - Kontaktdatenblatt Netznutzer/Netzbetreiber finden Sie hier
Anlage 3 - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
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Sperrauftrag Strom
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Gemeindewerke Weidenthal Sperrauftrag Strom
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Zuordnungsvereinbarung
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Messstellenzugang
Alles zum Thema Messstellengzugang finden Sie im Messstellenbereich unserer Website.
Netzentgelte Strom
SWK gewährt Dritten zu den jeweils gültigen gesetzlichen Bedingungen gegen Entgelt den Zugang zu ihren Elektrizitätsversorgungsnetzen.
Entgelte für die Netznutzung
Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2026
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Preisblatt Konzessionsabgaben und Umlagen - gültig ab 01.01.2026
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70 kB
Preisblatt individuelle Entgelte - gültig ab 01.01.2026
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22 kB
Transparenzpflicht Information zu den Netzentgelten 2026
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71 kB
Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2025
PDF
178 kB
Preisblatt Konzessionsabgaben und Umlagen - gültig ab 01.01.2025
PDF
70 kB
Preisblatt individuelle Entgelte - gültig 01.01.2025
PDF
21 kB
Preisblatt Netznutzung Strom - gültig ab 01.01.2024
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Preisblatt Konzessionsabgaben und Umlagen - gültig ab 01.01.2024
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Referenzpreisblatt zur Ermittlung vermiedener Netzentgelte nach §18 Abs. 2 StromNEV
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Hochlastzeitfenster
Netzdaten
Netzgebiet
Weiterführende Informationen finden Sie in der Netzgebietskarte:
Information über Lastprofile
Netzstrukturdaten
Grundversorger für Strom
Gemäß § 36 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.
