Ihr Weg zum Hausanschluss
Wir begleiten Sie durch die gesamte Bauphase. Wichtig ist, dass Sie alle Anschlüsse rechtzeitig beantragen! Der Grund: Während Angebot und Beauftragung schnell über die Bühne gehen, kann sich der Einbau auf der Baustelle wegen saisonaler Stoßzeiten oder schlechtem Wetter verzögern.
Über das Serviceportal besteht für Sie auch die Möglichkeit Erzeugungsanlagen, anzeige- oder genehmigungspflichtige Verbrauchsanlagen und EnWG §14a Anlagen anzumelden. Bitte beachten Sie, dass dies nicht mit der Anmeldung des Hausanschlusses erfolgt sondern solche Anlagen separat anzumelden sind. Für die korrekte Auslegung des Hausanschlusses sind beide Anmeldungen erforderlich, die für den Hausanschluss und die für Erzeugungs- und Verbrauchsanlagen.
Schritt für Schritt zu Ihrem individuellen Angebot
Benötigte Dokumente vorbereiten
Folgend finden Sie eine Auflistung, was wir von Ihnen brauchen.
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Anschlüsse beantragen
Nach der Beantragung können Sie die im Portal jederzeit den aktuellen Bearbeitungsstand einsehen.
Unterlagen für Änderungen oder Neuanmeldungen von Netzanschlüssen
Lageplan, Maßstab 1:500 oder 1:1.000, mit:
- Flurstücksgrenzen
- Gebäudeumriss (im Lageplan ist bei Gebäudeblöcken und Reihenhäusern die Trennlinie zwischen den Einzelgebäuden einzuzeichnen)
- Hausanschlussraum bzw. Anschlusssäule (straßenseitig) bzw. bei Mittelspannungsanschlüssen die gewünschte Lage der kundeneigenen Trafostation
- Hausnummern
- Straßennamen
- Nordpfeil
- Lage der ggf. angemeldeten Erzeugungsanlage
- Lage von Ladesäulen
Sofern sich der Hausanschluss im Gebäude befindet: Grundrissplan Erdgeschoss und wenn vorhanden Kellergeschoss, Maßstab 1:100 oder 1:50, mit:
- Flurstücksgrenzen
- Gebäudegrundriss
- Hausanschlussraum (straßenseitig)
- Hausnummern, bei mehreren Gebäuden
- Straßennamen
- Nordpfeil
Falls vorhanden Schnittzeichnung, Maßstab 1:100 oder 1:50
Falls vorhanden Freiflächengestaltungsplan, Maßstab max. 1:200
Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter sind, eine Grundstückseigentümererklärung
Weitere Unterlagen für Änderungen oder Neuanmeldungen von Netzanschlüssen sowie Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen
Sofern Sie im Auftrag handeln, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht
Für Anmeldungen in der Niederspannung:
Für Anmeldungen in der Mittelspannung:
- Bezugsanlage/Netzanschluss
- E.1 und E.2
- Einspeiseanlage
- E.1 und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
- Mischanlagen und Speicher
- E.1, E.2, und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
- E.1, E.2, und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Mittelspannungsanschluss benötigen oder nicht, füllen Sie bitte ab einer Anschlussleistung von 250 kW die Formulare für die Anmeldung Mittelspannung aus. Dies ist ein Maximalwert, bei dem in der Regel spätestens ein Mittelspannungsanschluss erforderlich wird. Aufgrund der Netztopologie kann jedoch auch schon bei geringeren Anschlussleistungen ein Mittelspannungsanschluss erforderlich sein. Weitere Infos hierzu erhalten Sie dann nach erfolgter Netzanschlussprüfung.

Alles aus einer Hand
Ihre Vorteile auf einen Blick
Ein Portal für alle Hausanschlüsse.
Platzersparnis im Hausanschlussraum
Gemeinsamer Graben für alle Leitungen
Alle Anschlüsse aus einer Hand
Weitere Informationen, wie die technischen Anschlussregeln sowie die allgemeinen und vertraglichen Bedingungen zum Netzanschluss finden Sie getrennt nach Sparten hier:
Kontakt

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