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Aufbau Fernwärmeabrechnung

Ihre Fernwärmeabrechnung einfach erklärt:
Verbrauch, Arbeitspreis und gelieferte Wärmeenergie

Musterrechnung Fernwärme

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Ihr Vertragskonto enthält alle wichtigen Angaben zur Verbrauchsstelle. Bitte geben Sie diese Nummer bei allen Zahlungen und sonstigen Anliegen an, damit wir uns bestmöglich darum kümmern können.

Hier finden Sie den Zeitraum, für den wir Ihnen die aufgeführten Energiekosten in Rechnung stellen.

Ist der Ort, an dem die Energielieferung und Dienstleistung erbracht wird.

Hier finden Sie alle Möglichkeiten, mit uns Kontakt aufzunehmen.

Hier werden Ihre geleisteten Zahlungen dem tatsächlichen Energieverbrauch gegenüber gestellt.

In diesem Beispiel haben die Abschlagszahlungen ausgereicht, um den Verbrauch zu decken. Daher finden Sie in dieser Spalte Ihr Guthaben, das wir Ihnen zurückerstatten. Sollten Sie zu wenig einbezahlt haben, finden Sie hier Ihre Nachzahlung

Die so genannten „Abschläge“ sind Vorauszahlungen, die Sie monatlich an uns leisten, um den gesamten Jahresverbrauch nicht auf einmal zahlen zu müssen. Die Höhe Ihrer Abschläge richtet sich nach Ihrem Verbrauchsverhalten. Sollten Sie neu eingezogen sein, richtet sich der Abschlag nach unseren Erfahrungswerten. Weitere Informationen und wie Sie Ihren Abschlag anpassen können, finden Sie auf der 2. Seite Ihrer Rechnung

Jeder Kunde erhält für jedes Vertragskonto eine eigene persönliche Kontonummer. Diese Kontonummer ist unbedingt bei jeder Überweisung anzugeben. Daueraufträge müssen entsprechend geändert werden. Kunden, die mehrere Vertragskonten haben, sind künftig verpflichtet, darauf zu achten, dass jedes Vertragskonto eine eigene Kontonummer besitzt.

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Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht Ihrer neuen Abschläge. Der Abschlagsbetrag kann jederzeit angepasst werden. Nutzen Sie hierfür doch unser Kundenportal www.meineswk.de oder sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.

In der Regel zahlen Sie 11 Abschläge pro Jahr, die immer zum 1. des Monats fällig sind. Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftsmandat erteilt haben, finden Sie hier alle Abbuchungstermine bis zur nächsten Ver- brauchsabrechnung.

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Je nachdem, womit Sie von uns beliefert werden, finden Sie für jede Sparte eine eigene Seite mit allen Informationen, die für die Abrechnung nötig sind.

Mit dieser Nummer lässt sich Ihr Zähler eindeutig identifizieren.

Diese Angabe finden Sie nur bei bestimmten Wärme- abrechnungen. Sie gibt Auskunft darüber, wie groß der Zähler ist.

Um Ihnen einen Überblick zu beschaffen, werden hier alle Ablesungen aufgelistet, aus denen sich Ihr Verbrauch ermittelt. Unter Zeitraum finden Sie das Datum und unter Zählerstand finden Sie den dazugehörigen Zählerstand, der ermittelt wurde.

Hier finden Sie Ihren tatsächlichen Energieverbrauch, der Ihnen in Rechnung gestellt wird. Der Verbrauch errechnet sich aus der Differenz der Zählerstände. Der Verbrauch für den gesamten Abrechnungszeitraum wird in Blau hervorgehoben.

Ihr Rechnungsbetrag berechnet sich aus dem oben ermittelten Verbrauch und dem Preis je Einheit.

Die zugrundeliegenden Gesamtkosten ergeben sich aus einzelnen Positionen der Gesamtkostenübersicht des Wohnkomplexes (Seite 5). Dort werden ggf. sowohl die Gesamtkosten für Warmwasser als auch Wärme aufgeführt

Hier sehen Sie die Gesamteinheiten des Gebäudes. In diesem Beispiel hat das Gebäude insgesamt 564,44 m² Nutzfläche und es wurden 30,894 EH zur Bereitstellung von Wärme für das ganze Objekt genutzt. Diese Werte sind wichtig, um den Preis je Einheit zu ermitteln.

Um den Preis je Einheit zu ermitteln, müssen die Gesamtkosten durch die Gesamteinheiten geteilt werde

Hier sehen Sie, welche Einheiten Ihnen berechnet werden. Während die Verbrauchskosten sich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch richten, werden Grundkosten nach Ihrer Nutzfläche/Wohnfläche verteilt. Die Verbrauchskosten richten sich nach dem tatsächlichen Verbrauch, der oben ermittelt wurde.

Bei der Verteilung von Heizkosten werden die Gesamtkosten zwischen Grund- und Verbrauchskosten unterschieden. Wie die Kosten aufgeteilt werden, ist in der Heizkostenverordnung geregelt. Im Normalfall werden 30% der Gesamtkosten über die Nutzfläche und die restlichen 70% über den gemessenen Verbrauch verteilt

Der Verrechnungspreis beinhaltet Preisbestandteile, die verbrauchsunabhängig sind. Dazu gehören z.B. Kosten für den Austausch und die Messung der Zähler. Daher wird der Verrechnungspreis nach Tagen und nicht nach Einheiten abgerechnet.

Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Wärme verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 9,5 Cent pro Kilowattstunde brutto, sofern Ihr Tarif nicht unterhalb der Preisbremse lag. 

Bei Fragen zu Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch können Sie sich jederzeit gerne an unseren Kundenservice wenden. 
Tel.: (0631) 8001-1200 
E-Mail: kundenservice@swk-kl.de

Seit 2021 werden für das Heizen mit fossilen Brennstoffen zusätzliche CO2-Kosten erhoben. Ab 2023 regelt ein neues Gesetz die Aufteilung dieser Kosten abhängig vom Emissionsausstoß des Gebäudes

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Die Tabelle zeigt die Gesamtkosten für den gesamten Wohnkomplex und beinhaltet ggf. Position zu Wärme und Warmwasser.

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Die Tabelle zeigt die Zeiträume, in denen es zu einer Entlastung durch die Preisbremse kam.

Sind Sie Mieter, können Sie von Ihrem Vermieter verlangen, dass er sich an den Kohlendioxidkosten beteiligt, die im Rahmen der Versorgung der von Ihnen genutzten Räume mit Wärme und Warmwasser anfallen. Dieser gesetzliche Anspruch besteht für Wohngebäude auf Grundlage des § 6 Abs. 2 CO2KostAufG und für Nichtwohngebäude auf Grundlage des § 8 Abs. 2 CO2KostAufG. Wenden Sie sich dazu bitte mit dieser Information an Ihren Vermieter.

Was können wir für Sie tun?

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