SWK Gasnetz

Alles vernetzt

SWK Gasnetz

Mit unserem Gasnetz sorgen wir dafür, dass das Erdgas dort ankommt, wo es benötigt wird – garantiert!

Alles rund um unser Stromnetz

Wir informieren Sie über alles, was Sie über das Stromnetz von SWK wissen müssen.

 

Netzbetreiber (VNB): SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG
Netzbetreibernummer: 990032100005

Netzanschluss

Veränderung an Ihrem vorhandenen Anschluss? Dann sind Sie hier richtig. Wir prüfen, ob wir Ihr Gebäude an unser Erdgasnetz anschließen können.

Wichtiges zum Erdgasanschluss

Über unser Leitungsnetz transportieren wir jährlich rund 1,6 Mrd. Kilowattstunden Erdgas sicher und umweltfreundlich dorthin, wo es gebraucht wird: zu Industrie-, Gewerbe- und Privatkunden im Raum Kaiserslautern.
Der Netzanschluss verbindet das Leitungsnetz mit der Erdgasanlage des Anschlussnehmers oder Anschlussnutzers.

Allgemeine Information

Die Errichtung von Netzanschlussleitungen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen, Verordnungen (u.a. NDAV), Einhaltung der technischen Regeln und Normen, sowie den jeweiligen Bestimmungen der Bauordnung.
Die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) regelt die allgemeinen Bedingungen, zu denen Netzbetreiber nach § 18 EnWG jedermann an ihr Niederdruck anzuschließen und den Anschluss zur Entnahme von Gas zur Verfügung stellen müssen.

Allgemeine Bedingungen gemäß § 18 EnWG

Technische Mindestanforderungen gemäß § 19 EnWG

Gemäß § 19 EnWG ist die SWK als Netzbetreiber verpflichtet, technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen festzulegen. Die technischen Mindestanforderungen gelten grundsätzlich als erfüllt, wenn die gesetzlichen Vorschriften und die allgemeinen Regeln der Technik, insbesondere die Regeln des DVGW-Arbeitsblattes G 2000, eingehalten werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DVGW.

Netzzugang Gas

Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben gemäß § 20 EnWG jedermann nach sachlich gerechtfertigten diskriminierungsfreien Netzzugang zu gewähren sowie die Bedingungen einschließlich der Musterverträge für diesen Netzzugang im Internet zu veröffentlichen.

Die Abwicklung des Netzzugangs erfolgt auf Basis der Gasnetzzugangsverordnung und der dazugehörigen Verträge für den Netzzugang.

Verträge zum Netzzugang

Das Kommunikationsdatenblatt finden Sie hier.

Das Preisblatt der SWK finden Sie im darauffolgenden Abschnitt und für das Talwerk im Bereich Netze unter Talwerk oder über die folgenden Verlinkungen:

Messstellenzugang

Alles zum Thema Messstellengzugang finden Sie im Messstellenbereich unserer Website.

Netzentgelte Erdgas

Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten.

Informationen über die aktuellen Netzentgelte und die Netzentgelte der vergangenen Jahre:

Netzdaten

Die Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG betreibt ein Erdgasnetz von ca. 691 km Länge. Das Netzgebiet umfasst die Ortsbezirke von Kaiserslautern, die Stadt Otterberg und 19 Gemeinden im Großraum um Kaiserslautern.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Netzgebietskarte:

Beschreibung des Netzes

Das Endverteilnetz des Netzbetriebes der Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG ist über 20 physische Übergabepunkte mit dem Netz des vorgelagerten Netzbetreibers, der Creos Deutschland GmbH verbunden.

Weitere Informationen finden Sie in der schematischen Netzbeschreibung:

Marktgebietszuordnung

Informationen zur Marktgebietszuordnung finden Sie hier:

Gasbeschaffenheit und Brennwert

Informationen zu Gasbeschaffenheit und Brennwert im Netzgebiet finden Sie hier:

G 685 - Aufbau der Gasabrechnung

Ihre Gasabrechnung einfach erklärt:

Brennwert, Zustandszahl und thermische Energie

Sie haben eine Gasabrechnung erhalten und fragen sich, was Begriffe wie „Abrechnungsbrennwert“, „Zustandszahl“ oder „thermische Energie“ bedeuten? Keine Sorge, das ist gar nicht so kompliziert, wie es klingt. Wir erklären Ihnen die wichtigsten Punkte in unserem Helpdesk Artikel, damit Sie Ihre Abrechnung besser verstehen. 

Abrechnungsbrennwert

Gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr 7 GasNZV ist der Netzbetreiber verpflichtet, im Verteilernetz an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung der Angaben hat in einem gängigen Format zu erfolgen.

Der Abrechnungsbrennwert ist der für eine Abrechnungszeitspanne für die Abrechnung zugrunde zu legende mittlere Brennwert.

Er zeigt an, wie viel Energie im Erdgas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist. Der Brennwert des in das Versorgungsnetz gelieferten Erdgases wird ständig gemessen, wobei der gewichtete Mittelwert im jeweiligen Abrechnungszeitraum in die thermische Gasabrechnung eingeht.

 

Abrechnungsbrennwert für SLP-Kunden (Haushalts- und Gewerbekunden)

Abrechnungszeitspanne beginnt am 1. eines Monats (Bsp. 01. Januar)

Abrechnungszeitspanne beginnt nicht am 1. eines Monats (Bsp. 02. Januar)

Anleitung zu den Abrechnungsbrennwert-Tabellen

Monatlicher Brennwert für rLM-Kunden

Grundversorger

Feststellung des Grundversorgers für Erdgas im SWK Netzgebiet

Gemäß § 36 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum Stichtag 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen. Grundversorger ist jeweils das Unternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Kontakt

Team SWK Netzbetreiber