Das Must-Have beim Immobilienkauf
Egal, ob Privat- oder Geschäftskunde: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, dann brauchen Sie dafür immer einen Energieausweis. Grundlage ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1. Mai 2014.
Den Ausweis erhalten Sie bei uns. Zugelassene Energieberater, die sich mit allen Wohn- und Nichtwohngebäuden bestens auskennen, erstellen den Ausweis für Sie.
Starke Partner aus der Region
Als Energiepartner der Pfalz setzen wir auf die Kooperation mit IGD GmbH | Ingenieurbüro für Gebäudeenergieberatung und Diagnostik
IGD Ingenieurbüro für Gebäudeenergieberatung und Diagnostik
Ihre Vorteile mit dem SWK Energieausweis
Zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig
Inklusive Plausibilitätsprüfung der Daten durch zertifizierte Energieberater
Nach neuer EnEV 2014, gültig seit 1. Mai 2014
Zugriff auf die exakten Verbräuche, sofern Sie von uns beliefert werden
Welchen Ausweis benötigen Sie?
Es gibt zwei unterschiedliche Energieausweise:
1. Der Bedarfsausweis
Er wird auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt. Basis ist die detaillierte Analyse des Gebäudes, der Heizungsanlage und der technischen Komponenten. Diese Methode ist aufwendiger und kostenintensiver. Sie liefert objektive und vergleichbare Werte unabhängig vom Nutzerverhalten.
2. Der Verbrauchsausweis
Hier liegt der gemessene Energieverbrauch zugrunde. Der Verbrauchsausweis ist günstiger. Allerdings können individuelle Faktoren wie das Heizverhalten der Bewohner die Werte stark beeinflussen.
Grundsätzlich haben Sie bei den beiden Energieausweisen die freie Wahl. Allerdings ist der Bedarfsausweis in folgenden Fällen verpflichtend:
bei Neubauten.
bei Gebäuden mit bis zu 4 Wohneinheiten, wenn Bauantrag vor November 1977 gestellt und seitdem nicht energetisch saniert wurde.
nach einer kürzlich erfolgten Fassadendämmung oder bei einer Erweiterung eines Außenbauteils erforderlich, da in diesem Fall die Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre nicht vorliegen.
wenn für Bestandsgebäude keine ausreichenden Verbrauchsdaten aus letzten 3 Jahren vorliegen, weil Haus z. B. lange unbewohnt war.
Verbrauchsermittlung ohne Energieausweis
Sie möchten Ihre Immobilie nicht verkaufen, vermieten oder verpachten, sondern benötigen nur eine Verbrauchsermittlung? Den Auftrag dafür können Sie nachfolgend herunterladen. Sollten in Ihrem Haus weniger als drei Wohneinheiten sein, dann füllen Sie bitte auch eine Einverständniserklärung aus und legen diese der Verbrauchsermittlung bei. Vielen Dank!
Preisübersicht
Verbrauchsausweis
| Netto | Brutto (19% MwST) | |
|---|---|---|
| Gebäude-Energieausweis für SWK-Kunden | 117,65 € | 140,00 € |
| Gebäude-Energieausweis für Nichtkunden der SWK | 134,45 € | 160,00 € |
Bedarfsausweis
| Netto | Brutto (19% MwST) | |
|---|---|---|
| Bedarfsausweis für Wohngebäude bis max. 2 Wohneinheiten | ab 361,34 € | ab 430,00 € |
| Weitere Wohneinheiten bei mehr als 2 WE/Objekt | ab 50,42 € | ab 60,00 € |
| Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude bis 500 m² Nutzfläche | ab 1.512,60 € | ab 1.800,00 € |
Energieverbrauchsermittlung
| Netto | Brutto (19% MwST) | |
|---|---|---|
| Energieverbrauchsermittlung für 1 bis 2 Wohneinheiten | 21,01 € | 25,00 € |
| Energieverbrauchsermittlung ab der 3. Wohneinheit (Preis je Wohneinheit) | 8,41 € | 10,00 € |
Hilfe, Dokumente und weiterführende Links
Downloads
Energieausweis
AGB SWK Energieausweis
PDF
0.9 MB
Antrag Energieausweis für Wohngebäude.pdf
PDF
1 MB
Antrag Energieausweis für Nicht-Wohngebäude.pdf
PDF
0.9 MB
Verbrauchsermittlung ohne Energieausweis
Antrag Energieverbrauchsermittlung für Strom, Gas und Waerme
PDF
3.1 MB
Einverständniserklärung zur Datenweitergabe
PDF
1 MB
FAQ - Antworten zu den häufigsten Fragen
Die An- und Abmeldung kann entweder durch Ihren Mieter oder durch Sie vorgenommen werden. Wenn Sie Ihren Mieter selbst anmelden möchten, benötigen wir den Mietvertrag sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.
Bei der Anmeldung ist zu beachten, dass die meisten Amerikaner steuerbefreit sind. Zur Hinterlegung der Steuerbefreiung benötigen wir die VAT-Form sowie die Order-Form. Diese erhält der Mieter beim zuständigen VAT-Office. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Bei der Abmeldung Ihrer Mieter benötigen wir die Zählerstände zur Übergabe mit Ihrer Unterschrift zur Erstellung einer Sofortabrechnung.
Zur Ummeldung auf den neuen Eigentümer benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrags (Erste Seite mit Käufer, Verkäufer und Objekt und letzte Seite mit den Unterschriften der Vertragspartner) sowie die Zählernummern und Zählerstände zur Übergabe.
Kontakt
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