Ihr Weg zur anzeige- oder genehmigungspflichtigen Verbrauchsanlage
Die Anmeldungen oder ggf. Anzeige von Verbrauchsanlagen, wie Ladeeinrichtungen, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung, elektrische Wärmeerzeuger oder sonstigen Verbrauchsanlagen (auch Anlagen nach EnWG §14a) können Sie über unser Serviceportal vornehmen – ebenso Anmeldungen für Erweiterungen dieser Anlagen. Bereiten Sie hierfür benötigte Dokumente bitte im Vorfeld vor. Bitte vergessen Sie nicht auch die Änderung Ihres Netzanschlusses zu beantragen, wenn sich durch die neuen Verbrauchsanlagen die vereinbarte Anschlussleistung ändert. Dies ist in einem separaten Vorgang ebenfalls über das Serviceportal möglich. Für beide Vorgänge sind in Summe jedoch weitere Dokumente erforderlich, die wir in einer Komplettübersicht für Sie zusammengestellt haben.
Unterlagen für Änderungen oder Neuanmeldungen von Netzanschlüssen
Lageplan, Maßstab 1:500 oder 1:1.000, mit:
- Flurstücksgrenzen
- Gebäudeumriss (im Lageplan ist bei Gebäudeblöcken und Reihenhäusern die Trennlinie zwischen den Einzelgebäuden einzuzeichnen)
- Hausanschlussraum bzw. Anschlusssäule (straßenseitig) bzw. bei Mittelspannungsanschlüssen die gewünschte Lage der kundeneigenen Trafostation
- Hausnummern
- Straßennamen
- Nordpfeil
- Lage der ggf. angemeldeten Erzeugungsanlage
- Lage von Ladesäulen
Sofern sich der Hausanschluss im Gebäude befindet: Grundrissplan Erdgeschoss und wenn vorhanden Kellergeschoss, Maßstab 1:100 oder 1:50, mit:
- Flurstücksgrenzen
- Gebäudegrundriss
- Hausanschlussraum (straßenseitig)
- Hausnummern, bei mehreren Gebäuden
- Straßennamen
- Nordpfeil
Falls vorhanden Schnittzeichnung, Maßstab 1:100 oder 1:50
Falls vorhanden Freiflächengestaltungsplan, Maßstab max. 1:200
Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter sind, eine Grundstückseigentümererklärung
Weitere Unterlagen für Änderungen oder Neuanmeldungen von Netzanschlüssen sowie Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen
Sofern Sie im Auftrag handeln, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht
Für Anmeldungen in der Niederspannung:
Für Anmeldungen in der Mittelspannung:
- Bezugsanlage/Netzanschluss
- E.1 und E.2
- Einspeiseanlage
- E.1 und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
- Mischanlagen und Speicher
- E.1, E.2, und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
- E.1, E.2, und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Mittelspannungsanschluss benötigen oder nicht, füllen Sie bitte ab einer Anschlussleistung von 250 kW die Formulare für die Anmeldung Mittelspannung aus. Dies ist ein Maximalwert, bei dem in der Regel spätestens ein Mittelspannungsanschluss erforderlich wird. Aufgrund der Netztopologie kann jedoch auch schon bei geringeren Anschlussleistungen ein Mittelspannungsanschluss erforderlich sein. Weitere Infos hierzu erhalten Sie dann nach erfolgter Netzanschlussprüfung.
Ihr Weg zur dezentralen Erzeugungsanlage
Mit dem Erhalt einer Einspeisezusage werden für Sie verbindlich Leistungen reserviert, die dann für andere Anschlussnehmer nicht mehr zur Verfügung stehen. Um zu vermeiden, dass nicht benötigte Leistungen blockiert werden, haben wir nachfolgendes Reservierungsverfahren eingeführt. Bereits vorhandene Nachweisunterlagen aus dem Reservierungsverfahren können Sie direkt mit der Anmeldung einreichen.
Die Anmeldung einer PV-Anlage, eines Speichers oder eines Blockheizkraftwerks für Ihr Haus, Ihre Firma oder Ihr Grundstück können Sie über unser Serviceportal vornehmen – ebenso Anmeldungen für Erweiterungen dieser Anlagen. Bereiten Sie benötigte Dokumente bitte im Vorfeld vor.
Unterlagen für Änderungen oder Neuanmeldungen von Netzanschlüssen
Lageplan, Maßstab 1:500 oder 1:1.000, mit:
- Flurstücksgrenzen
- Gebäudeumriss (im Lageplan ist bei Gebäudeblöcken und Reihenhäusern die Trennlinie zwischen den Einzelgebäuden einzuzeichnen)
- Hausanschlussraum bzw. Anschlusssäule (straßenseitig) bzw. bei Mittelspannungsanschlüssen die gewünschte Lage der kundeneigenen Trafostation
- Hausnummern
- Straßennamen
- Nordpfeil
- Lage der ggf. angemeldeten Erzeugungsanlage
- Lage von Ladesäulen
Sofern sich der Hausanschluss im Gebäude befindet: Grundrissplan Erdgeschoss und wenn vorhanden Kellergeschoss, Maßstab 1:100 oder 1:50, mit:
- Flurstücksgrenzen
- Gebäudegrundriss
- Hausanschlussraum (straßenseitig)
- Hausnummern, bei mehreren Gebäuden
- Straßennamen
- Nordpfeil
Falls vorhanden Schnittzeichnung, Maßstab 1:100 oder 1:50
Falls vorhanden Freiflächengestaltungsplan, Maßstab max. 1:200
Sofern Sie nicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter sind, eine Grundstückseigentümererklärung
Weitere Unterlagen für Änderungen oder Neuanmeldungen von Netzanschlüssen sowie Erzeugungs- und Verbrauchseinrichtungen
Sofern Sie im Auftrag handeln, benötigen Sie eine entsprechende Vollmacht
Für Anmeldungen in der Niederspannung:
Für Anmeldungen in der Mittelspannung:
- Bezugsanlage/Netzanschluss
- E.1 und E.2
- Einspeiseanlage
- E.1 und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
- Mischanlagen und Speicher
- E.1, E.2, und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
- E.1, E.2, und E.8 ( Seite 1(5), 3(5) 4(5), 5(5) zwecks Unterschriftenzeile)
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie einen Mittelspannungsanschluss benötigen oder nicht, füllen Sie bitte ab einer Anschlussleistung von 250 kW die Formulare für die Anmeldung Mittelspannung aus. Dies ist ein Maximalwert, bei dem in der Regel spätestens ein Mittelspannungsanschluss erforderlich wird. Aufgrund der Netztopologie kann jedoch auch schon bei geringeren Anschlussleistungen ein Mittelspannungsanschluss erforderlich sein. Weitere Infos hierzu erhalten Sie dann nach erfolgter Netzanschlussprüfung.