Barrierefreiheitserklärung

Wir setzen uns dafür ein, dass digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen gewährleistet wird. Hierzu arbeiten wir kontinuierlich an der Benutzerfreundlichkeit unserer Website bzw. digitalen Dienste und beachten die für ausreichende Zugänglichkeit vorgesehenen rechtlichen Vorschriften (Richtlinie (EU) 2019/882, BFSG, BFSGV) und technischen Standards (Norm EN 301 549, WCAG 2.2, BITV).

Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die unter www.swk-kl.de veröffentlichte Website bzw. digitalen Dienste der Stadtwerke Kaiserslautern GmbH, Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG und Stadtwerke Kaiserslautern Verkehrs-AG.

 

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Unsere Dienstleistungen umfassen 

  • Bereitstellung von Energienetz Infrastruktur
  • Verkauf von Energie Tarifen
  • Öffentlicher Personennahverkehr
  • eCarsharing
  • Kundenservice

Wie unsere Dienstleistung durchgeführt wird

Auf der Website können Sie sich über unsere Produkte informieren. Ein Abschluss erfolgt je nach Produkt via Bestelldialog auf der Website oder im Kundenportal.

 

Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Unsere Website bzw. digitalen Dienste sind so konzipiert, dass sie für alle Menschen, mit und ohne Behinderungen, zugänglich sind. Zur kontinuierlichen Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit und Umsetzung der maßgeblichen Standards achten wir insbesondere auf:
•    Klare und einfache Navigation
•    Prägnante Linkbeschriftungen
•    Textalternativen für Bilder und Multimedia-Inhalte
•    Kompatibilität mit Bildschirmlesegeräten und anderen unterstützenden Technologien
•    Optimale Lesbarkeit durch einstellbare Schriftgrößen und Kontrasteinstellungen
•    Laufende Überprüfung und Optimierung
 

Aktueller Stand der Umsetzung

Uns ist bewusst, dass Teile der Website bzw. digitalen Dienste den Anforderungen an die Barrierefreiheit noch nicht vollständig entsprechen. Diese Inhalte wollen wir im Sinne der Barrierefreiheit überarbeiten und haben hierzu bereits ein Konzept erstellt. Noch nicht vollständig zugänglich sind folgende Inhalte:

  • Auf vielen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. WCAG: 1.1.1
  • Auf mehreren Seiten gibt es Listenelemente, die nicht Teil einer Liste sind. WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten fehlt bei untergeordneten Elementen das passende übergeordnete Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt anzeigen. WCAG: 1.3.1
  • Auf vielen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. WCAG: 1.3.1
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dies kann dazu führen, dass die Listen von assistiven Technologien nicht korrekt ausgegeben werden. WCAG: 1.3.1
  • Auf mehreren Seiten sind die Werte von 'autocomplete' Attributen nicht korrekt. Es ist möglich, dass diese vom Browser nicht erkannt werden. WCAG: 1.3.5
  • Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. WCAG: 1.4.3
  • Auf mehreren Seiten ist keine Sprache in HTML hinterlegt. WCAG: 3.1.1
  • Auf vielen Seiten gibt es Links ohne Linktext. WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und daher für unterstützende Technologien zugänglich sind, aber eigentlich ignoriert werden sollten. WCAG: 4.1.2
  • Es gibt ein "iframe"-Element auf mehreren Seiten, dessen Bezeichnung bereits zugewiesen wurde. Wenn die Elemente nicht eindeutig zugeordnet werden können, könnten Screenreader-Nutzer die Elemente verwechseln. WCAG: 4.1.2
  • Auf vielen Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es ARIA-Buttons, -Links oder -Menüpunkte ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu diesen Elementen ist erschwert. WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. WCAG: 4.1.2
  • Auf einzelnen Seiten gibt es 'iframe'-Elemente ohne Kennzeichnung. Die Navigation mit Screenreadern zu den iframes ist schwierig. WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Es ist schwierig, mit Screenreadern zu den Formularfeldern zu navigieren. WCAG: 4.1.2

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)
Bis zur formalen Errichtung der MLBF sind Anfragen und Meldungen zu richten an:


Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 "Soziales und Arbeitsschutz"

Telefon: 0391 567 4530
E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de

Wir arbeiten kontinuierlich an der Fortentwicklung und Gewährleistung unserer Barrierefreiheit. Bei der Einführung neuer Technologien hat Barrierefreiheit höchste Priorität.

barrierefreiheit@swk-kl.de

Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass unsere Dienstleistungen den aktuellen rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Letzte Aktualisierung: 23.06.2025
 

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Viele Erklärungen zu unseren Tarifen, Produkten und Dienstleistungen finden Sie auch in unseren neuen FAQs.

 

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Letztes Update: 24. Juni 2025 15:18:47

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