FAQ Entwicklung Energiepreise
Soforthilfe Dezember 2022/Energiepreisbremsen
Die von der Bundesregierung beschlossene Soforthilfe für Dezember 2022 wird aktuell umgesetzt: Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen werden für den Monat Dezember als Einmalzuschuss von ihren Abschlagszahlungen für den Monat Dezember freigestellt. Der Abschlag für Dezember ist am 31. Dezember 2022 fällig. Bei Kunden mit einem SEPA-Mandat entfällt somit der Einzug, der üblicherweise zum 2. Januar 2022 erfolgt.
Wie Sie als unser Kunde von dieser Soforthilfe profitieren, haben wir in einer Übersicht für Sie dargestellt.
Nach wie vor ist oberstes Gebot, Energie zu sparen, damit wir gut durch den Winter kommen. Bereits 1 Grad weniger Heizleistung bietet Ihnen eine Ersparnis von rund sechs Prozent.
Der Deutsche Bundestag hat die Gesetzesentwürfe zu den Energiepreisbremsen am 15. Dezember 2022 verabschiedet. Nun hat auch der Bundesrat den gesetzlichen Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen zugestimmt. Damit werden die steigenden Energiekosten in Deutschland abgefedert. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen werden dadurch spürbar entlastet. Der Bund finanziert die Entlastungen im Rahmen des „200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms“. Die Preisbremsen gelten für das gesamte Jahr 2023. Eine Verlängerung bis zum April 2024 ist angelegt.
Gute Nachrichten: Fast alle unsere Tarife liegen unterhalb der Preisbremse. Sollte für einen Tarif aktuell oder künftig die Preisbremse in Kraft treten, müssen Sie nichts tun. Wir kümmern uns dann darum, dass Sie die staatlichen Unterstützungsleistungen erhalten. Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag bzw. über Ihre Abrechnung. Wohnen Sie zur Miete, erhalten Sie die Entlastungen in der Regel über Ihre Betriebskostenvorauszahlung bzw. -abrechnung Ihres Vermieters oder Ihrer Vermieterin.
Die Vorstände der SWK Stadtwerke Kaiserslautern Versorgungs-AG, Rainer Nauerz und Markus Vollmer, zur aktuellen Situation:
„Für unsere Kunden ist es extrem wichtig, dass die Entlastungen auch wirklich bei ihnen ankommen. Mit den Energiepreisbremsen will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die steigenden Energiepreise auch im kommenden Jahr wirksam abgefedert werden. Für Sie als unser Kunde ist das definitiv eine gute Nachricht. Gerade wir als Stadtwerk geben als verlässlicher Träger kommunaler Daseinsvorsorge unser Bestes, um die Energieversorgung sicherzustellen und die geplanten Entlastungen der Gas-, Wärme- und Strompreisbremse fristgerecht weiterzugeben. Die Regelungen zu den Energiepreisbremsen sind allerdings sehr komplex geraten. Für unsere Stadtwerke wird die praktische Umsetzung - wie für die gesamte Branche - zur Mammut-Aufgabe.
Ohne Frage sehen wir die Notwendigkeit, in diesen Krisenzeiten gemeinsam maximale Anstrengungen zu unternehmen, damit Energie für unsere Kunden bezahlbar bleibt. Deshalb dürfen Sie darauf vertrauen: Im Mittelpunkt unseres ganzen Handelns steht, dass alle Entlastungen bei unseren Kunden pünktlich ankommen.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis sowie Ihre Geduld und freuen uns, wenn Sie uns treu bleiben.“
Sie haben noch Informationsbedarf? In den FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.