Ablesung der Zähler

Die Jahresverbrauchsabrechnung steht vor der Tür. Daher sind im November und im Dezember die Ableser der Stadtwerke unterwegs. Abgelesen werden alle Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmezähler im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Kaiserslautern.

Die Ablesung der Zähler erfolgt Montag bis Samstag in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr. Zur Erfassung der Zählerstände benutzen die Ableser elektronische Ablesegeräte wie zum Beispiel Smartphones. Papierlisten wie in früheren Zeiten sind nicht im Einsatz.

„Alle Ableser verfügen über einen scheckkartengroßen Ausweis an einem Band mit aufgedrucktem SWK-Logo“, erklärt Christian Ehwein, Abteilungsleiter Messstellen der Stadtwerke Kaiserslautern. „Unsere Kunden sollten sich diesen Ausweis zeigen lassen. Auf ihm befinden sich Foto und Name des Ablesers sowie der Zeitraum, für den er zur Ablesung autorisiert ist. Wenn Kunden unsicher sind, sollten sie zusätzlich nach Personalausweis oder Führerschein zum Abgleich der Angaben fragen.“ Die Stadtwerke weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Ableser der Stadtwerke nicht nach der Zählernummer, der Rechnung oder den Vertragsunterlagen fragen.

Treffen die Ableser auch beim zweiten Versuch niemanden an, erhalten die Kunden einen Brief oder eine Karte. Damit können die Kunden die Zählerstände den Stadtwerken mitteilen. Dies ist aber auch telefonisch, per Fax oder per E-Mail möglich. Außerdem steht ihnen rund um die Uhr das Onlineportal der Stadtwerke Kaiserslautern <link http: www.swk24.de>www.swk24.de zur Verfügung. Hier kann man unter Angabe der Zähler- und Vertragskontonummer bequem von zu Hause aus die Zählerstände eintragen. Die Sicherheitsabfrage nach neustem SSL-Standard sorgt dafür, dass die Angaben nur die SWK erreichen. Nach Absendung der Daten erhält der Kunde umgehend eine Bestätigungsmeldung.

Kunden, bei denen sich die Zähler innerhalb der Wohnung befinden, werden von den Stadtwerken angeschrieben und gebeten, die Zähler selbst abzulesen. Das bietet Vorteile für den Kunden. Sie müssen keinen Termin mit dem Ableser vereinbaren.

Werden die Zählerstände nicht bis zum 2. Januar 2013 gemeldet, müssen die Stadtwerke Kaiserslautern den Verbrauch schätzen.

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