Abrechnungszeitraum
Hier finden Sie den Zeitraum für den wir Ihnen die aufgeführten Energiekosten in Rechnung stellen.
Verbrauchsstelle
Ist der Ort, an dem die Energielieferung und Dienstleistung erbracht wird.
Vertragskonto
Ihr Vertragskonto enthält alle wichtigen Angaben zur Verbrauchsstelle. Bitte geben Sie diese Nummer bei allen Zahlungen und sonstigen Anliegen an, damit wir uns bestmöglich darum kümmern können.
Kontaktdaten
Hier finden Sie alle Möglichkeiten, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Gesamtübersicht Ihrer Zahlungen und Energiekosten
Hier werden Ihre geleisteten Zahlungen dem tatsächlichen Energieverbrauch gegenübergestellt.
Ihr Guthaben / Ihre Nachzahlung
In dieser Spalte finden Sie Ihr Guthaben, das Sie von uns erstattet bekommen. Sollten Ihre monatlichen Abschläge nicht ausgereicht haben, um Ihren Verbrauch zu decken, erscheint hier Ihre Nachzahlung.
Ihr neuer Abschlag
Die so genannten "Abschläge" sind Vorauszahlungen, die Sie monatlich an uns leisten, um den gesamten Jahresverbrauch nicht auf einmal zahlen zu müssen. Die Höhe Ihrer Abschläge richtet sich nach Ihrem Verbrauchsverhalten. Sollten Sie neu eingezogen sein, richtet sich der Abschlag nach unseren Erfahrungswerten. Weitere Informationen und wie Sie Ihren Abschlag anpassen können, finden Sie auf der 2. Seite Ihrer Rechnung.
Treuebonus
Die Energiekrise hat auch unsere Stadtwerke stark getroffen. Bei allen Herausforderungen haben wir nie unser Ziel aus den Augen verloren: bezahlbare, sichere Energie und faire Preise für unsere Kunden.
Mittlerweile hat sich die Lage am Energiemarkt etwas entspannt. Von diesem Vorteil sollen auch unsere treuen Kunden vollumfänglich profitieren. Deshalb geben wir jetzt zum Ende des Lieferjahres 2023 unseren Kunden wieder etwas zurück.
Sonstiges
Dieser Posten beinhaltet Zahlungen, die nicht standardmäßig in Ihrer Jahresabrechnung aufgeführt sind. In der Rechnung für das Verbrauchsjahr 2023 ist hier bspw. der Treuebonus ausgewiesen. Details können Sie im Folgenden unter "Sonstiges" nachvollziehen.
Ihr neuer Abschlag im Detail
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht Ihrer neuen Abschläge. Der Abschlagsbetrag kann jederzeit angepasst werden. Nutzen Sie hierfür doch unser Kundenportal oder sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Betrag im Kundenportal nur erhöhen können. Um den Betrag zu senken, müssen Sie sich kurz bei uns melden. Ein Mitarbeiter wird sich dann Ihre Abschläge noch einmal genauer ansehen. Wir wollen vermeiden, dass Sie am Ende des Jahres eine hohe Nachzahlung erwartet.
Zeitraum
Stellt den Zeitraum dar, in dem Abschläge fällig werden beginnend mit dem ersten Fälligkeitsdatum (nicht zu verwechseln mit dem Verbrauchszeitraum).
Wird die Mehrwertsteuer zum 1. April 2024 wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent angehoben, wirkt sich dies auf Ihre Abschlagszahlungen ab dem 30. April aus.
Umsatzsteuer Gas
Die Bundesregierung hatte den Steuersatz auf Gas- und Wärmelieferungen für einen Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 auf 7 Prozent reduziert. Die Umsatzsteuer sollte somit ab dem 1. April 2024 wieder auf das ursprüngliche Niveau von 19 Prozent angehoben werden.
Fälligkeitstermine für Februar
Kommt es bei der Zustellung Ihrer Jahresrechnung zu Verzögerungen, räumen wir Ihnen ein angemessenes Zahlungsziel ein. Aufgrund dessen kann es vorkommen, dass für Februar zwei Fälligkeitstermine aufgeführt sind.
Sonstiges
Hier finden Sie Details zur Pauschale des Treuebonus für Strom und Gas.
Treuebonus Gas/Strom
Warum unterscheidet sich der Betrag für Strom und Gas?
Die Energiekrise der letzten Monate war in erster Linien eine Gaskrise. Natürlich hatte das auch Auswirkungen auf die Strompreise; jedoch nicht im gleichen Maß.
Ihr Verbrauch
Je nachdem, womit Sie von uns beliefert werden, finden Sie für jede Sparte einen eigen Seite mit allen Informationen, die für die Abrechnung nötig sind.
Zählernummer
Mit dieser Nummer lässt sich Ihr Zähler eindeutig identifizieren. Sollten Sie hier verschiedene Zählernummern sehen, wurde bei Ihnen der Zähler ausgetauscht.
Zählwerk
Ist die Vorrichtung zum Messen von Verbräuchen. Je nach Zählertyp hat jeder Zähler eine oder zwei solcher Vorrichtungen eingebaut.
HT = Hochtarif
NT = Niedertarif
Die meisten Stromzähler haben nur ein Zählwerk (HT) über das der gesamte Verbrauch gemessen wird. Bei Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen kommt ein zweites Zählwerk zum Einsatz, das den Verbrauch ab einer bestimmten Uhrzeit misst.
Zählerstände und Verbrauch
Um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, werden hier alle Ablesungen aufgelistet, aus denen sich Ihr Verbrauch ermittelt.
Unter Zeitraum finden Sie das Datum und unter Zählerstand finden Sie den dazugehörigen Zählerstand, der ermittelt wurde.
Differenz
Hier finden Sie die Differenz, die sich aus den beiden Zählerständen ergibt.
Faktor
Der Faktor ist für die meisten Haushaltskunden nicht relevant. Bei Gewerbekunden mit hohen Verbräuchen werden Messeinrichtungen eingesetzt, die mit einem Faktor multipliziert werden müssen. Bei normalen Haushaltskunden ist der Faktor deshalb immer 1.
Verbrauch
Hier finden Sie Ihren tatsächlichen Energieverbrauch in kWh, der Ihnen in Rechnung gestellt wird.
Der Verbrauch errechnet sich aus der Differenz der Zählerstände und wird mit dem Faktor multipliziert.
Der Verbrauch für den gesamten Abrechnungszeitraum wird in Blau hervorgehoben.
Verbrauchsvergleich
Hier können Sie Ihren aktuellen Verbrauch mit Ihrem Vorjahresverbrauch und mit dem durchschnittlichen Verbrauch Deutschlands vergleichen.
Bitte beachten Sie, dass die Vergleichsgrafik nur als Orientierung dient und nicht allgemeingültig ist.
Ihr Rechnungsbetrag
Ihr Rechnungsbetrag berechnet sich aus dem oben ermittelten Verbrauch und den entsprechenden Preisen.
Verbrauchspreis
Der Verbrauchspreis ist der Preis, den Sie für jede verbrauchte Kilowattstunde (kWh) zahlen. Erfolgt innerhalb eines Kalenderjahres eine Preisanpassung, ergibt sich ein weiterer Verbrauchszeitraum, dessen Verbrauch mit dem angepassten Preis verrechnet wird.
Grundpreis
Der Grundpreis beinhaltet Preisbestandteile, die verbrauchsunabhängig sind. Dazu gehören z.B. Kosten für den Austausch und die Messung der Zähler. Daher wird der Grundpreis nach Tagen und nicht nach kWh abgerechnet.
Zusammensetzung des Rechnungsbetrags
Den größten Teil des Strompreises können wir nicht beeinflussen. Neben den Kosten für Beschaffung und Vertrieb besteht der größte Teil aus Steuern, Abgaben und Netzentgelten. In dieser Übersicht erfahren Sie, was alles in Ihrem Rechnungsbetrag drin steckt und für Sie abgeführt wird.
Thermische Gasabrechnung
Anders als beim Strom wird Erdgas in Kubikmetern (m³) gemessen. Die gemessene Menge wird anschließend in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit es ohne Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in m³ mit der Zustandszahl (z-Zahl) und dem Abrechnungsbrennwert multipliziert.
Gaspreisbremse
Private Haushalte und Unternehmen, die jährlich weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden an Gas verbrauchen, sowie Vereine erhalten 80 Prozent ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 12 Cent pro Kilowattstunde brutto, sofern Ihr Tarif nicht unterhalb der Preisbremse lag.
= 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.
Monatliches Entlastungskontingent= Maximaler monatlicher Verbrauch, der mit dem Entlastungspreis verrechnet wird. Für eventuellen Mehrverbrauch gilt der Vertragspreis.
Im Abrechnungszeitraum vergütetes Entlastungskontingent= Summe des monatlich gewährten Entlastungskontingents.
Anteil am gesamten EntlastungskontingentZeiträume, in denen Ihr Tarif unterhalb der Preisbremse lag, sind von dem Entlastungskontingent ausgenommen. Daher kann es sein, das nicht das gesamte Entlastungskontingent verrechnet wurde.
Entlastungsbetrag= Summe aller Entlastungsbeträge für die Zeiträume, auf die sich die Preisbremse auswirkte.
Entlastungsbetrag im Detail
Die Tabelle zeigt nur Zeiträume, in denen es tatsächlich zu einer Entlastung durch die Preisbremse kam. In den nicht gelisteten Zeiträumen, lag Ihr Verbrauchspreis unter dem Referenzpreis und somit unterhalb der gesetzlichen Preisbremse.