Energie - wo sie gebraucht wird, wenn sie gebraucht wird
Ob Baustelle oder Veranstaltung: Der vorübergehende Netzanschluss wird passend zum Einsatzort geplant und für die vereinbarte Nutzungsdauer bereitgestellt. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur von einem Installateur gestellt werden darf.
Elektrofachkraft beauftragen
Eine von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft plant und errichtet die Kundenanlage für Ihren vorübergehenden Netzanschluss. Die Anmeldung darf ausschließlich durch ein Installationsunternehmen erfolgen, dass bei uns oder einem anderen Verteilnetzbetreiber eingetragen ist.
Anschluss anmelden
Die Anmeldung erfolgt durch Ihre Elektrofachkraft über unser Serviceportal. Dabei werden alle erforderlichen Angaben zum gewünschten Anschluss, zum Einsatzort und zum Nutzungszeitraum erfasst.
Anschluss prüfen und herstellen
Nach Prüfung Ihrer Anmeldung stimmen wir die technische Umsetzung und den Termin zur Herstellung des Anschlusses mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Bitte rechnen Sie hierfür mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen.
Anschluss demontieren
Wird der Anschluss nicht mehr benötigt, meldet Ihre Elektrofachkraft die Abmeldung über unser Serviceportal. Anschließend stimmen wir den Rückbau des Anschlusses mit Ihrer Elektrofachkraft ab. Ein vorübergehender Netzanschluss ist grundsätzlich auf maximal 1 Jahr befristet.
So kommen Sie zu Ihrem vorübergehenden Baustrom- oder Veranstaltungsanschluss:
Daten und Dokumente für die Anmeldung
Für die Anmeldung im Serviceportal benötigt Ihre Elektrofachkraft die wichtigsten Angaben zum Anschluss, zum Einsatzort und zur geplanten Nutzung Ihres Baustrom- oder Veranstaltungsanschluss.
Angaben zum Anschlussnehmer
Rechnungsanschrift, sofern abweichend
Einsatzort bzw. genaue Anschlussstelle
Benötigte Anschlusswerte z. B. Leistung und Stromstärke
Lageplan der Anschlussstelle als PDF-Dokument
Kostenübersicht für vorübergehende Netzanschlüsse
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Kostenpositionen für vorübergehende Stromanschlüsse.
| Kostenposition | Preis je Stück (netto) | |
|---|---|---|
| Anfahrtspauschale Zone 1 - Kaiserslautern Stadtgebiet und Stadtteile | Grundpositionen für Baustrom- und Veranstaltungsanschlüsse 25 € | |
| Anfahrtspauschale Zone 2 - Ortschaften / Umland | 35 € | |
| Kabelanschluss einschließlich Demontage, ohne Tiefbauarbeiten | 248 € | |
| Zuschlagposition Tiefbauarbeiten, falls erforderlich | Zusätzliche Positionen nur bei Baustromanschlüssen 1.800 € | |
| Miete für Anschlusssäule, falls technisch erforderlich | 25 € / Monat | |
| Weitere Hinweise zu möglichen Kosten | Stromverbrauch: Der Stromverbrauch wird über den eingebauten Zähler erfasst und separat abgerechnet. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Preise des zuständigen Stromlieferanten. Anschlussschrank: Der benötigte Anschlussschrank wird in der Regel durch Ihre Elektrofachkraft oder die beauftragte Baufirma bereitgestellt. |
Hinweise zur Umsatzsteuer:
Alle genannten Preise verstehen sich netto und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
FAQ - Antworten zu den häufigsten Fragen
Die Anmeldung eines vorübergehenden Netzanschluss muss durch ein eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen. Die Elektrofachkraft plant die Kundenanlage, stellt die erforderlichen technischen Angaben bereit und bestätigt, dass die Anlage nach den geltenden technischen Regeln errichtet wird.
Der Baustromverteiler bzw. Anschlussschrank wird durch den Anschlussnehmer, die beauftragte Elektrofachkraft oder die Baufirma bereitgestellt. Die SWK stellt den Netzanschluss am vereinbarten Netzverknüpfungspunkt her.
Der Antrag sollte möglichst frühzeitig vor dem gewünschten Anschlusstermin gestellt werden. Zwischen der Beantragung und der Ausführung des Anschlusses ist in der Regel mit einem Zeitraum von etwa 2 Wochen zu rechnen. Bei fehlenden Angaben oder besonderen technischen Anforderungen kann sich die Ausführung verzögern.
Zusätzliche Arbeiten können erforderlich werden, wenn der gewünschte Anschluss nicht ohne weitere technische Maßnahmen hergestellt werden kann. Dazu zählen zum Beispiel eine notwendige Anschlusssäule oder Tiefbauarbeiten für Kabelwege. Ob solche Maßnahmen erforderlich sind, prüft die SWK nach Eingang der Anmeldung. Die Umsetzung und mögliche Kosten werden anschließend mit der Anschlussnehmer oder mit der beauftragten Elektrofachkraft abgestimmt.
Ja. Der Ablauf gilt sowohl für Baustrom- als auch für Veranstaltungsanschlüsse. Je nach Anschlussstelle, Leistung und Nutzung können jedoch unterschiedliche technische Voraussetzungen erforderlich sein.
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Kontakt
Team Netzbau Energienetze
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